Hans-Rudolf Paetzel ist Schiedsmann in Adendorf

Er kommt zum Einsatz, wenn sich Nachbarn nicht einig werden: Hans-Rudolf Paetzel ist seit 2008 ehrenamtlicher Schiedsmann in der Gemeinde Adendorf.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt, das von Frauen und Männern besetzt wird. Die Schiedspersonen werden vom Gemeinderat für jeweils fünf Jahre gewählt und sind unter der Aufsicht des örtlichen Amtsgerichts tätig. Hans-Rudolf Pae­tzel wurde im Januar 2008 vom Adendorfer Gemeinderat gewählt und befindet sich schon in seiner vierten Amtszeit. Danach möchte der 81-Jährige das Ehrenamt ablegen und das Feld für den Nachwuchs freimachen. Beruflich war Paetzel, der ursprünglich aus Celle stammt und seit den achtziger Jahren im Raum Lüneburg lebt, Jurist bei der Bezirksregierung, sein Fachgebiet war Verwaltungsrecht. Nach der Pension ein Ehrenamt als Schiedsmann anzunehmen, passte daher gut – ist aber unter den Schiedspersonen selten, so Paetzel: „Ich bin zufälligerweise Jurist, aber das ist die Ausnahme. Es erleichtert aber einiges.” Als der Adendorfer in den Ruhestand ging, hatte er sich eigenständig bei der Freiwilligenagentur nach den Möglichkeiten für ein Ehrenamt erkundigt und sich beraten lassen. „Ich habe zunächst in der Schule in Adendorf mit den Schülern gekocht, das fand ich toll”, erinnert er sich. Rund drei Jahre half er hier mit – bis an der Schule eine Mensa für alle gebaut wurde, durch die alle Schülerinnen und Schüler im Ganztag mit Essen versorgt werden sollten. Das Ehrenamt als Schiedsmann zu übernehmen, schlug ihm schließlich der damalige Adendorfer Bürgermeister Joachim Pritzlaff vor. Nach einer kurzen Bedenkzeit ließ sich Hans-Rudolf Paet­zel für das Amt aufstellen und wählen. Sein Stellvertreter ist seit einigen Jahren Albert Paulisch, mit dem ihn inzwischen eine Freundschaft verbindet. Auch Paulisch war im Berufsleben Jurist, war 20 Jahre lang Direktor des Amtsgerichts im Winsener Schloss. „Wir sind beide ziemlich qualifiziert, das ist schon besonders”, meint Paetzel. Denn besondere Voraussetzungen gibt es für das Schiedsamt nicht. „Man sollte älter als 30 Jahre, unbescholten und lebenserfahren sein”, fasst es Paetzel zusammen.

Günstiger als Gerichtsverfahren

Wird man erstmal vom Amtsgericht vereidigt, komme der erste Fall „ganz schön plötzlich”, erinnert sich der 81-Jährige. Denn die Seminare, die vom Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen angeboten werden, absolvieren Schiedspersonen parallel zur Ausübung ihres Ehrenamtes – nicht vor dem ersten Schlichtungsverfahren. Hier erhalten die Schiedspersonen eine Einführung darüber, in welchen Streitigkeiten sie tätig werden können, aber auch fachliche Fortbildungen zu den Bereichen Nachbarrecht und Strafrecht. Der Schiedsmann kann in allen bürgerrechtlichen Rechtsangelegenheiten zur Streitschlichtung angerufen werden. Das Ehrenamt soll dazu dienen, Konflikte unkomplizierter, schneller und auch kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren beizulegen und im Idealfall den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Bei allen nachbarrechtlichen Streitigkeiten und Ehrverletzungsdelikten wie Beleidigung ist es in Niedersachsen sogar Pflicht, vor dem eigentlichen Gerichtsverfahren einen Schlichtungsversuch beim Schiedsamt zu unternehmen. An seinen ersten Fall als Schiedsmann kann sich Hans-Rudolf Paetzel noch gut erinnern. „Es ging um nachbarschaftliche Probleme, und zwar darum, dass Bäume zu dicht an der Grundstücksgrenze stehen”, erzählt er. Am Anfang sei das ganz schön aufregend gewesen. Dabei ist der Ablauf des Schlichtungsverfahrens immer der Gleiche: Zunächst meldet sich ein Antragsteller in der Regel telefonisch bei ihm und erklärt den Konflikt und die Sachlage. „Meine erste Frage ist dann immer: Was sagt der Nachbar dazu? Denn ich erlebe immer wieder, dass noch gar nicht miteinander gesprochen wurde. Haben Sie schon aktuell vernünftig miteinander gesprochen? Sonst eröffne ich das Verfahren gar nicht”, erklärt Paetzel. Es sei wichtig, dass Nachbarn bei Streitigkeiten miteinander in Kontakt träten. Wer nicht reden wolle, könne auch einen freundlichen Brief schreiben. „Und wenn ich Glück habe, dann einigen sie sich schon vor dem Schlichtungsverfahren.”

Ernst zu nehmende Ärgernisse

Nach der Eröffnung des Schlichtungsverfahrens fährt Paetzel als allererstes zum Ort des Geschehens, um sich selbst ein Bild zu machen. Dem Nachbarn des Antragstellers stellt er den Antrag des Verfahrens zu, dann lädt er beide Seiten zu einem Gespräch ins Adendorfer Rathaus ein, zu dem beide Parteien persönlich erscheinen müssen. „Manchmal ist die Stimmung nicht friedlich. Einer der Gründe für die Streitigkeiten ist oft, dass die Kommunikation nicht gestimmt hat”, erklärt der Streitschlichter. „Im Rathaus ist es eine andere Situation, hier kann man in Ruhe reden.” Paetzels Aufgabe ist es nicht, zu beurteilen, ob die Beschwerden berechtigt oder kleinlich sind. „Wenn die Personen beide ein Problem haben, dann ist das ein Ärgernis, das man ernst nehmen muss”, erklärt er. In den 18 Jahren als Schiedsmann hat Hans-Rudolf Paetzel pro Jahr rund acht bis zehn Schlichtungsverfahren begleitet, wobei einen Teil davon der stellvertretende Schiedsmann Paulisch übernommen hat. Häufigste Auslöser für Nachbarschaftsstreitigkeiten sind nach seiner Erfahrung Hecken und Bäume. Mal sind sie zu hoch, mal stehen sie zu nah an der Grundstücksgrenze, mal drücken sie Gehwegplatten auf dem Nachbargrundstück nach oben. Auch die Höhe oder der Zustand von Zäunen ist ein häufiger Streitpunkt, außerdem Emissionen wie Lärm oder Gerüche. Paetzels Vorschläge zur Einigung können dann ein Beschnitt der Bäume, bei Schäden auch das Fällen und neue Verlegen von Platten sein. „Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten liegt unsere Erfolgsquote auf eine Einigung bei 70 bis 75 Prozent”, berichtet er. Selten begleitet er auch Schlichtungen in Mietsachen oder bei Schadensersatzforderungen. Während des Schlichtungsverfahrens ist es Hans-Rudolf Paetzel ein Anliegen, dass das Gesprächsklima zivil bleibt, niemand ausfallend oder laut wird. „Es ist wichtig, geduldig zu sein. Ich habe auch schon Gespräche unterbrochen. Wenn es zu persönlich wird, bringe ich es auf eine sachliche Ebene zurück.” In all den Jahren habe er viel dazugelernt, berichtet der Schiedsmann. Oft liege hinter dem Konflikt viel mehr als nur der Streit über die Hecke. „Ich habe am Anfang sehr rechtlich gedacht. Aber ich habe schnell gemerkt: Ich muss das Recht zwar im Kopf haben, aber es beiseitelegen. Es ist eine Mediation, bei der ich herausfinden muss, was unterm Tisch liegt.” Als Unparteiischer könne er einen Vorschlag machen, wie man miteinander klarkomme – beide Seiten hätten etwas davon, wenn man sich bei ihm einige. Und er stellt klar: „Es gibt Rechtssprechungen als Orientierung, zum Beispiel beim Grillen. Aber die Parteien können sich auch einigen, dass jeden Tag oder jedes Wochenende gegrillt werden darf. Auch Grenzabstände von Bäumen und Hecken sind geregelt, aber wenn sie zu einer anderen Regelung kommen, ist das schon okay – auch wenn es nicht ganz der Gesetzeslage entspricht. Der Konsens wird von allen unterschrieben und gesiegelt. Das ist dann wie ein Urteil und kann vollstreckt werden, wenn man sich nicht daran hält.”

Manche einigen sich nicht

Mit Beschwerden über Kindergeschrei musste sich Paetzel noch nicht beschäftigen. Doch ein häufiges Trompetespielen und der morgendliche Radau von Wellensittichen waren schon Themen von Streitschlichtungen. „Da kann man sich dann auf Zeiten einigen”, erklärt er. Vorgesehen ist immer nur eine Verhandlung – diese kann aber unterbrochen und auf mehrere Sitzungen aufgeteilt werden, zum Beispiel wenn noch Informationen eingeholt werden müssen. Hans-Rudolf Paetzel hat zwar eine Strategie über den Ablauf im Kopf, möchte aber, dass beide Parteien selbst auf den Weg kommen. „Es ist wunderbar, wenn sie mich im Gespräch vergessen – das ist eine Sternstunde. Eigentlich ist der Weg besser, dass sie selber überlegen, wie sie es machen können.” Oft ziehe bei den Schlichtungsverfahren eine Nachdenklichkeit unter den streitenden Parteien ein, so Paetzels Beobachtung. Doch manchmal würden sich die Menschen nicht verständigen und einigen wollen. „Ich bin kein väterlicher Freund, der unbedingt möchte, dass sich alle vertragen. Wenn der Konflikt bleibt, beende ich das ohne großen Vortrag – dann ist das eben so.” Ob es nach einer gescheiterten Schlichtung aber tatsächlich zur Klage kommt, erfährt der Schiedsmann nicht. Das Schlichtungsverfahren ist für alle Beteiligten unkompliziert, schnell und kostengünstig. Das Verfahren kostet den Antragsteller 25 Euro, hinzu kommen Aufwendungen von 15 bis 20 Euro, die dem Schiedsmann erstattet werden. Mit 40 bis 50 Euro ist eine Schlichtung somit wesentlich günstiger als ein Gerichtsverfahren. Auch seinen Aufwand empfindet Hans-Rudolf Paetzel als nicht besonders hoch. „Es ist schon spannend und befriedigend, wenn man eine Einigung hinbekommt. Aber ich bin ja auch ein bisschen geschult, ich bin Verwaltung gewohnt. Und man muss Lust haben, mit Konflikten umzugehen.” In Aktion tritt der Schiedsmann jedes Jahr meist ab dem Sommer, „weil im Sommer alles wächst”, meint er, also die Hecken und Bäume. Die Wege in der Gemeinde Adendorf legt er mit dem Fahrrad zurück. Da der Schiedsmann schon lange hier lebt und viele Einheimische kennt, kommt es auch mal vor, dass er bei einer Schlichtung auf ein bekanntes Gesicht stößt. „Ich lege das sofort offen, wenn ich jemanden kenne – dann kann die Schlichtung immer noch mein Vertreter Herr Paulisch übernehmen. Aber das hat noch nie jemand gefordert.” (JVE)

Foto: Ragna Naujoks

Auf den Konsens kommt es an

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