Der nächste große Sturm kommt bestimmt …
Sintflutartige Regenfälle, Blitz und Donner – Mega-Unwetter halten das ganze Land in Atem. Wer haftet bei Sturmschäden?
Umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer, eingedrückte Fenster oder demolierte Autos, schlimme Verwüstungen, Tote, Verletzte – Müssen wir uns mit den Mega-Unwettern, wie sie in den letzten Wochen besonders den Süden der Republik heimsuchten, abfinden? Werden die Stürme, die Milliardenschäden verursachen, in ihrer Intensität sogar noch zunehmen?
Die andauernden Regenfälle, die in manchen Regionen kleine Bäche in reißende Wassermassen verwandelten, sind aus meteorologischer Sicht leicht zu erklären, sagt Volker Wünsche vom Deutschen Wetterdienst. „Das lag daran, dass es nur schwache Luftströmungen in den ausgedehnten Tiefdruckgebieten gab. Es gab keine großen Luftdruckunterschiede und damit fehlte auch die Strömungsgeschwindigkeit, sodass die Gewitter, die sich ausgebildet hatten, nur sehr langsam zogen und im schlimmsten Fall sich an Ort und Stelle bewegten.“
Ob größere Unwetter wirklich in der Zahl zugenommen haben, lässt sich schwer nachweisen, so der Meteorologe. Es gebe bereits Auswertungen des Deutschen Wetterdienstes über die letzten Jahre; diese würden aber keinen einheitlichen Trend anzeigen. Ein Zusammenhang der Stärke der Regenfälle mit dem Klimawandel liege aber zumindest nahe. „Mit steigenden Temperaturen wird immer mehr Wasserdampf in der Atmosphäre gebunden und so können sich dementsprechend auch immer stärkere Niederschläge entwickeln.“ Ein Problem: Durch die starke Bebauung und Versiegelung des natürlichen Bodens durch Straßen, Plätze, Wege und Bauwerke kann an diesen Stellen kein Regenwasser mehr aufgenommen werden und auch nicht mehr als Puffer dienen. Dazu kommt eine teilweise zu gering dimensionierte und schlecht gewartete Kanalisation.
Viele fragen sich, ob sie angesichts der immer bedrohlicher werdenden Wetterlagen überhaupt noch richtig bzw. ausreichend versichert sind. Laut Bund der Versicherten ist man bei Sturmschäden über die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn der Sturm die Schadensursache bildet. Nach den Versicherungsbedingungen der Hausrat – und Gebäudeversicherung ist Sturm „eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8“. Die Gebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus, wie etwa abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder auch Schäden durch umgefallene Bäume. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Den Nachweis eines Sturmes mit mindestens Windstärke 8 muss allerdings der Versicherungsnehmer erbringen. Tipp: Hierfür kann man sich der Windmessungen durch den Deutschen Wetterdienst (Telefon: 069-80620) bedienen. Aber Achtung: Der „vollgelaufene Keller“ – etwa durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen dadurch hervorgerufenen Rückstau ist in aller Regel nicht versichert. Es sei denn, es wurde eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf „Elementarschäden“ vereinbart. Allerdings gibt es in der Elementarschadenversicherung Ausschlüsse: So zahlt sie in der Regel nicht bei Schäden durch Rückstau aus der Kanalisation. Viele Versicherungsunternehmen bieten eine erweiterte Elementarschadenversicherung an, meist als Ergänzung zu der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Diese deckt zusätzlich auch Schäden ab, die u.a. durch · Überschwemmung (nicht Sturmflut), · Rückstau, · Erdbeben, · Erdsenkung, · Erdrutsch entstehen. Die Police gibt es jedoch oft nur im Paket, d.h. man kann sich nicht nur gegen Überschwemmung oder Rückstau versichern.
Im Bereich der Autoversicherung sind Sturm- und Hagelschäden nur dann mitversichert, wenn eine Teilkaskoversicherung besteht. Autofahrer, die nur die obligatorische Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen habe, gehen damit leer aus. Eine Teilkasko kommt auch für Schäden am Auto durch herabfallende Äste, umstürzenden Bäume oder auch herabfallende Dachziegel auf. Liegt allerdings ein Baum schon länger auf der Fahrbahn und der Autofahrer knallt mit seinem Wagen dagegen, so trägt er selbst die Schuld. In diesem Fall greift nur die Vollkasko-Versicherung. Anders ist die Lage, wenn durch einen Sturm fremde Autos beschädigt werden, etwa weil Teile des Hausdachs abgedeckt werden. Hier wiederum bietet die private Haftpflichtversicherung Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter.
Streit mit Versicherern gibt es häufig bei Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, die auf Blitzschlag beruhen. In vielen Verträgen ist der Überspannungsschutz ausgeschlossen, es kostet allerdings nur wenig, den Versicherungsvertrag der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung „nachzurüsten“. Schwierig wird es, wenn der Blitz nicht direkt bei einem selbst, sondern in unmittelbarer Nähe des Hauses, z.B. beim Nachbarn einschlägt. Hat dieser einen Überspannungsableiter installiert, sucht sich die elektrische Energie den Weg ins nächste Haus. Bis zu einem Kilometer kann sich die Überspannung fortsetzen und Geräte zerstören. Viele Versicherer sperren sich bei der Begleichung der Schäden, wenn man selbst beim Blitzschutz gespart hat.
Wie verhalte ich mich im Schadenfall? Auf jeden Fall sollte nach einem Unwetterschaden unverzüglich der Versicherer informiert werden. Wer den Schaden schriftlich meldet, sollte dies per Einschreiben-Rückschein tun. Zur Dokumentierung am besten Fotos machen. Ferner sollte eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden. Auch Zeugen können hilfreich sein. Auf keinen Fall einen eigenen Gutachter bestellen. Die Gesellschaft trägt nur die Kosten für von ihr beauftragte Sachverständige. Beschädigte Gegenstände nie ohne ausdrückliche (schriftliche) Zustimmung des Versicherers entsorgen. (RT)